"Ich wünschte mir im Grundgesetz mehr direkte Demokratie und mehr *konkrete* Gemeinwohlverpflichtung staatlichen Handelns."
Insbesondere das würde ich unterstützen.
Wobei der Rechtenanteil im schweizer Vorbild äußerst blamabel ist--für die #Schweiz.
Die weiter zunehmende Komplexität in fast allen Bereichen spricht im Grunde jedoch leider gegen mehr Elemente direkter Demokratie.
Wenn sich derzeit die Mehrheit der deutschen Neuwähler unzureichend über die Aufgaben des...
Ich würde mir keine direkte Übernahme des Schweizer Modells der direkten Demokratie wünschen. Auch wenn es mir grundsätzlich gefällt, hat es, denke ich, grundsätzliche Schwächen und stößt bei komplexen Fragen immer wieder an seine Grenzen.
Deshalb habe ich es auch explizit nicht erwähnt.
Hi hi, unsere Posts haben sich überschnitte. ich bin gespannt, wo du die konkreten Schwächen des schweizer Modells siehst.
Ich sehe vor allem 2 Schwächen:
1. Dass die Verfassung mit der knappsten Mehrheit geändert werden kann (50% + 1 Stimme).
Das ist OK, wenn man über einen neuen Zebrastreifen im Ort abstimmt, aber nicht, wenn es darum geht, die Grundordnung des Gemeinwesens zu ändern, braucht es schon eine breite Zustimmung, denke ich.
Thema: Minderheitenschutz gegen Diktatur der Mehrheit
2. Es gibt keine "ewigen" Prinzipien in der Verfassung. Alles lässt sich ändern und auch das Prinzip der
1/?
Rechtseinheit ist in der Schweiz nicht verwirklicht. Theoretisch können zwei sich völlig widersprechende Artikel in der Verfassung stehen und es gibt kein Verfassungsgericht, welches das auflöst.
Auch ist die Fernwirkung einer Volksinitiative nicht Teil des vorgelegten Textes. Ich denke, wenn, wie geschehen, der Bau von Minaretten untersagt, aber der von Kirchtürmen weiterhin erlaubt ist, hätte es explizit in den Initiativtext gehört, dass damit die Freiheit der
2/?
Religionsausübung eingeschränkt wird (eine Änderung des entsprechenden Artikels) und dass die Hoheit von Kantonen und Gemeinden bezüglich Bauplanung und -genehmigung zugunsten des Bundes eingeschränkt wird.
So wie es jetzt funktioniert, entzieht es dem Rechtsstaatsprinzip die Grundlage.
3/3
Das finde ich auch. In der Realität funktioniert es trotzdem, weil die Menschen meist sinnvoll agieren, aber da kannst du dich nicht drauf verlassen.
#Verfassungsrecht #Grundgesetz
(1/n)
Eine #Verfassung sollte ein nur mit einer grossen Mehrheit der Bevölkerung oder der Abgeordneten (idR 2/3) änderbares Grundrechtebollwerk sein.
#Menschenrechte sollten fast überhaupt nicht, #Bürgerrechte nur mit dieser "super majority "veränderbar (reduzierbar) sein.
Dass mal wieder Faschisten und andere #Verfassungsfeinde an die Macht kommen können (Polen, Italien, evtl. USA und Frankreich etc.) zeigt, dass 50+X wie in der #Schweiz völlig...
#Verfassungsrecht #Grundgesetz
(2/2)
...unzureichend ist.
Moderne Gesellschaften zeichnen sich durch ihren #Minderschutz aus. (Damit sind jedoch nicht die Superreichen gemeint [Calhoun, Buchanan]).
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Beim Grundgesetz ist das schon ziemlich gut geregelt: Die nötige 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat sowie die Ewigkeitsklausel für die Grundrechte sind schon sehr sinnvoll.
Allerdings muss man auch zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit unterscheiden: In den USA herrscht die absurde Situation, dass aufgrund von Machtkalkül auch dringend gebotene Erneuerungen nicht mehr möglich sind.
#DE: richtig.
#USA:
Das liegt daran, dass auf gesellschaftlich-machtpolitischer Ebene der #Bürgerkrieg nie final entschieden wurde.
Viele Superreiche wie die #Kochs kämpfen seit Jahrzehnten mit allen Mitteln um eine Rückkehr ins 18./19. Jahrhundert. Mit mindestens seit 2010 großem Erfolg.
Die Ziele dieser Oligarchen/Plutokraten sind mit dem Demokratieverständnis westlicher Mehrheitsgesellschaften völlig inkompatibel.
Ich plane hierzu einen Thread in der kommenden Woche.
@mina @HistoPol (1/n) in der Schweiz bei einer Verfassungsänderung wird auch die Mehrheit der Stände benötigt. Die Frage ist immer was will man mehr. Eine lebendige Verfassung oder eine die im schlimmsten Fall wie die der USA schon ewigs nicht mehr angepasst wurde. Eine Begründung das es kein Verfassungsgericht gibt, ist da die Gesetze die aus einer Initiative resultiert wiederum einem Referendum unterworfen sind. Was mich stört ist das man Initiativen aus Druckmittel missbraucht.
@mina @HistoPol (2/2) So werden manchmal Initiativen eingereicht um im Parlament druck zu machen. Ist sicher legitime Strategie, aber dann sollte imho auch beide Dinge vors Volk kommen. Schliesslich haben 100k unterschrieben das man eine Volksabstimmung will. Zudem zeigt sich bei Initiativen immer das die Meinungen halt diverser sind als nur SVP- vs SP-Eliten. Die Masseneinwanderungsinitiative wurde angenommen aber Durchsetzungsinitiative wurde hingegen deutlicher abgelehnt.
Wie gesagt: In der Praxis funktioniert das im Allgemeinen recht gut. Es bleibt aber die Tatsache, dass der institutionelle Schutz sehr dünn ist.
Es braucht nur eine ordentliche Krise und ein paar fähige Populisten, um das Land komplett umzukrempeln.
Das beste Beispiel, zu welchem Irrsinn knappe Mehrheiten führen können, ist Brexit.
@HistoPol