Faeser fordert nach EuGH-Urteil Vorratsdatenspeicherung
Nach dem HADOPI-Urteil sieht die Innenministerin den Weg frei für die Speicherung von IP-Verbindungsdaten.
Wenn Vorratsdatenspeicherung¹, dann bitte erst nach zweijähriger Testphase bei allen Privat- und Dienstgeräten sämtlicher Ínhaber*innen öffentlicher Ämter und Mandate.
Es kann ja nichts dabei schiefgehen, oder?
¹Natürlich auf keinen Fall!
Da kann nichts schiefgehen. Die EU-Kommission hat ja entschieden alle staatlichen Stellen (von der chat-kontrolle) auszuschließen.