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Radverkehr ist in Sachsen Verkehr 2. Klasse.
Weil Fahrräder den Kraftverkehr auf der wieder freigegeben Bad Schandauer Elbbrücke "ausbremsen" würden, ist sie neuerdings für den Radverkehr gesperrt.
Abgesehen davon, dass ich glaube mich erinnern zu können, dass Radverkehrsverbote unzulässig sind, wenn es keine Alternativroute gibt, hätte ich gedacht, dass eine niedrige Befahrgeschwindigkeit außerdem die Brückenstruktur schont.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dippoldiswalde-sebnitz/bruecke-badschandau-fahrrad-verbot-sperrung-100.html
@quino_schuetz Und jetzt immer schön mit Mofa über die Brücke fahren...
Denn nur wenn dein Fahrrad Brum-brum macht, wird es ernst genommen
@asltf @quino_schuetz Selbiges gilt für Viehtrieb, Reiter und das Mitführen sperriger Gegenstände, mit denen man auf dem Gehweg den Fußverkehr behindern würde, also z.B. ein Fahrrad.
Daher immer schön das Fahrrad auf der Fahrbahn über die Brücke schieben.