In einer Präsentation von einem Battalion der Bundeswehr wurde geschrieben, dass Befehle um „leichte Verstöße gegen das Völkerrecht” zu begehen, nicht verweigert werden dürfen.
@ErikUden Sehe da jetzt kein problem. Ist doch bei uns im Rechtssystem auch so.
Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz bekommst du nur, wenn dir sonst ein unwiderbringlicher Schaden entsteht.
Völkerrecht ist ein sehr großer Begriff. Also gehe ich mal davon aus, dass mit "leichten Verstößen" solche zu verstehen sind, die mit einem Verfahren und Entschädigung wieder geheilt werden können?