Ich vermute du meinst die sogenannten Radschutzstreifen - die muss man als Radfahrer nicht befahren. Die sind ein reines Angebot. Es gelten weiter die normalen Abstände.
Und wie das so in Deutschland ist: Unterschiedliche Fallkonstellationen vor unterschiedlichen Gerichten führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. In dem von mir verlinkten PDF werden auch Urteile aufgeführt, die bei 40cm in dichtem Verkehr eine Teilschuld verneint haben. Die Schmerzen hast trotzdem du an der Backe.