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@derFensterputzer Das hier liefert eine recht guten Einstieg sichtfahrgebot.de/rechtsfahrge, das darin verlinkte PDF vertieft das sichtfahrgebot.de/download/Sei

TL;DR: Radfahrer brauchen je nach Verkehrssituation einfach Platz, da ein Rad nicht spurstabil ist und zum Einlenken auch Raum in die andere Richtung braucht. Überholer üben signifikant Winddruck aus und wenn du dadurch ins Schwanken kommst oder eine Bogen fahren musst um das abzufangen willst du nicht auf dem Dreckbereich am Rand enden.

sichtfahrgebot.deRechtsfahrgebot §2 (2) StVO - Grenzen der InterpretationRechtsfahrgebot, Interpretation und Erklärung von Grenzen und Randbedingungen - insbesondere für Radfahrer.
Felix Gilcher

@derFensterputzer Bei 50 cm Abstand bist du in der Stadt schon im Bereich Teilschuld bei Dooring.

Da bei Einhaltung eines vernünftigen Überholabstandes in praktisch allen Fällen die Gegenspur voll benutzt werden muss kommt es auch praktisch nie zu einer Behinderung des Überholenden.

@derFensterputzer

In jedem Fall ist es so, dass die Einschätzung was angemessen ist dem Radfahrer zusteht und nicht dem überholenden Autofahrer. Und selbst wenn das offensichtlich falsch ist ist der Autofahrer nicht berechtigt, das irgendwie mit Gewalt durchzusetzen.