"Das gewerbliche Anbieten von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen
auf öffentlichen Straßen zum Zweck der stationsunabhängigen Vermietung ist kein zulässiges Parken im Sinne dieser Verordnung."
Diese neuer § 12 Abs. 4b StVO wird dem @bmv wohl vom BVerwG oder BVerfG um die Ohren gehauen.
Weil es das Parken für Leih-E-Scooter auf öffentlichen Straßen (nicht nur auf Gehwegen) verbietet, während Leih-PKW fröhlich auf öffentlichen Straßen gepark werden dürfen.
@bmv Und ganz ehrlich, wer Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge von den Gehwegen bekommen will, sollte wenigstens Regelbußgelder für eigenmächtiges Umsetzen/Umstellen von Fahrzeugen vorsehen.
Denn aktuell bin ich dann als letzte E-Scooter Nutzer der gekniffene, wenn ein Autofahrer mein am Straßenrand/dem Seitenstreifen/dem Parkplatz abgestellten Scooter vor meinen Augen auf den Gehweg umstellt.
@truhe Sixt wird ja nicht angegriffen, nur Lime/Uber/Nextbike/...
Das BMV hat hier stümperhaft versucht Leih-Escooter/Fahrräder den Gemeingebrauch beim Parken auf dem Gehweg abzusprechen.
Deren Formulierung verbietet aber darüberhinaus *jegliches* Parken für Leih-Escooter/Fahrräder, also auch am Straßenrand.
Und damit benachteiligen sie Fahrräder/Escooter Verleieihfirmen, gegenüber privat genutzten Fahrrädern und Scooter.
Wenn ich Zeit hab, park ich die Dinger aber häufig besser - also so das Radler und Fußgänger wirklich gut vorbeikommen.
Dafür würde ich gerne weiterhin kein Bußgeld bekommen - sondern im Idealfall Freiminuten beim jeweiligen Scooter-Betreiber (damit würde ich in Zukunft vermutlich häufig umsonst fahren).
Man kann nur hoffen, dass Miet-E-Scooter Ortsänderungen auch zentral registrieren, nachdem sie abgesperrt wurden - und damit ein richtig parkender "Letztmieter" ein behinderndes Umparken nicht berechnet bekommt.
Jedenfalls piepsen sie immer sehr laut - festgestellt wird so eine Ortsänderung also, jedenfalls lokal.
@bergamlaimerin
Klar, aber es kann auch nicht sein, dass Verleihfirmen (bzw. Privateigentümer) zivilrechtlich gegen die verbotene Eigenmacht vorgehen müssen. Daher die Forderung, dass das auch Bußgeldbewährt sein muss, wenn jemand unbefugt (also nicht Eigentümer/Besitzer/Mieter) ein Fahrzeug umstellt, nu um für sein Fahrzeug Platz zu schaffen.
Hab das jetzt schon mehrfach bei Autofahrern mit Motorrollern, Fahrrädern und E-Scootern beobachtet.
@bmv
@asltf @bergamlaimerin @bmv Eigenmächtig korrekt umzuparken (mache ich fast täglich) sollte aber kein Bußgeld einbringen.
@virbonus Das sollte natürlich kein Problem sein, das entsprechend im Tatbestand festzuhalten:
"Sie stellen ein zulässig abgestelltes Fahrzeug um" 55€
@bergamlaimerin @bmv