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Andere Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe vor einem Blitzer warnen: Das ist zwar nett gemeint, aber verboten! 🚫 Warum, erfährst Du im #Faktencheck. 👇

🚘 🔊 (Licht-) Hupen dürfen nur in konkreten Gefahrensituationen und außerhalb geschlossener Ortschaften zur Ankündigung eines Überholmanövers eingesetzt werden. Im Missbrauchsfall droht ein Bußgeld von 10 Euro.

❗️ Grundsätzlich gilt unabhängig von der #SpeedWeek: Runter vom Gas & #MehrAchtung im #Straßenverkehr!

André, R.I.P. Natenom 🕯️🖤

@bmdv 😂 Man sollte meinen, dass ihr als zuständiges Ministerium und Herausgeber der BKatV auch die Begrifflichkeiten richtig zu verwenden wisst.

Hier "droht" (🤣 ) kein Bußgeld (§ 3 BKatV), sondern ein Verwarngeld (§ 2 BKatV).