Andere Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe vor einem Blitzer warnen: Das ist zwar nett gemeint, aber verboten! Warum, erfährst Du im #Faktencheck.
(Licht-) Hupen dürfen nur in konkreten Gefahrensituationen und außerhalb geschlossener Ortschaften zur Ankündigung eines Überholmanövers eingesetzt werden. Im Missbrauchsfall droht ein Bußgeld von 10 Euro.
️ Grundsätzlich gilt unabhängig von der #SpeedWeek: Runter vom Gas & #MehrAchtung im #Straßenverkehr!
@bmdv Man sollte meinen, dass ihr als zuständiges Ministerium und Herausgeber der BKatV auch die Begrifflichkeiten richtig zu verwenden wisst.
Hier "droht" ( ) kein Bußgeld (§ 3 BKatV), sondern ein Verwarngeld (§ 2 BKatV).