Die erste #Lieferkettenkonferenz gemeinsam mit @fesonline fand vor genau drei Jahren statt. Mittlerweile gilt das deutsche #Lieferkettengesetz und die EU-Richtlinie ist auf dem Weg. Viel geschafft und noch viel zu tun.
Es ist ein starker Erfolg der #Gewerkschaften und der #Zivilgesellschaft, dass das deutsche #Lieferkettengesetz beschlossen wurde. Auch wenn es noch Nachbesserungsbedarf gibt: Wir haben ein Gesetz, das jetzt seine Wirkung zeigen muss. (1/4)
Durch die Änderungen im #Betriebsverfassungsgesetz ergibt sich auch für #Betriebsräte eine Verantwortung für die Einhaltung der #Sorgfaltspflichten, da diese jetzt zu den wirtschaftlichen Angelegenheit im #Wirtschaftsausschuss zählen.
Damit das #Lieferkettengesetz seine Wirkung entfaltet, brauchen wir starke und informierte #Betriebsräte, die das Thema auf die Agenda der Unternehmen setzen.
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Hier ist beispielhaft eine Frage aus der Broschüre, die #Betriebsräte stellen können: "Welche Erwartungen an die Einhaltung der Menschenrechte gelten in unserem eigenen Unternehmen und welche Erwartungen kommunizieren wir an unsere Kundschaft, Lieferanten und andere Geschäftspartner?" (3/4)
Bei der 2. Lieferkettenkonferenz 2022 stand das Gesetz kurz bevor und die
Richtlinie kündigte sich an.
Klar ist: Bei der #Mitbestimmung muss die Richtlinie nachgebessert werden. Ein wirksamer Sorgfaltsprozess erfordert eine umfassende Beteiligung von AN-Vertretungen und Gewerkschaften in allen Prozessphasen.
Welche Handlungsoptionen, Strategien, und Tools BR zur Verfügung stehen, um das #LkSG praktisch zu unterstützen, wollen wir auf einer Fachtagung im November diskutieren. (4/4)