#Zuzahlungen bei #Medikamenten und Anwendungen:
Wer #Bürgergeld oder Leistungen nach SGB XII bezieht, zahlt im Jahr 2024 höchstens 135,12 Euro pro Jahr (=2 % des jährlichen Regelsatzes). Im Falle einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung beträgt der Höchstbetrag die Hälfte, also 67,56 Euro.
Durch Bezahlen dieser Summe/#Zuzahlungsobergrenze am Ende des Vorjahres kann eine #Zuzahlungsbefreiung bei der zuständigen #Krankenkasse beantragt werden.
Oder Zuzahlungs-Belege sammeln: Zu viel gezahlte Beträge werden rückerstattet.