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#zuzahlungsbefreiung

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Gerade habe ich gelernt, dass die IKK eine ganze besondere Verfahrensweise für die Zuzahlungsbefreiung hat:
Sollte man die Zuzahlungsbefreiung beantragen und dann den Betrag "von Hand" überweisen und *nicht* per Lastschriftmandat einziehen lässt, dann *muss* hinterher bei der IKK angerufen werden, weil die Zahlung nicht automatisch erfasst und damit die Befreiung nicht automatisch versendet wird. Total doofer Prozess! Wissen die auch.

#Zuzahlungen bei #Medikamenten und Anwendungen:

Wer #Bürgergeld oder Leistungen nach SGB XII bezieht, zahlt im Jahr 2024 höchstens 135,12 Euro pro Jahr (=2 % des jährlichen Regelsatzes). Im Falle einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung beträgt der Höchstbetrag die Hälfte, also 67,56 Euro.

Durch Bezahlen dieser Summe/#Zuzahlungsobergrenze am Ende des Vorjahres kann eine #Zuzahlungsbefreiung bei der zuständigen #Krankenkasse beantragt werden.

Oder Zuzahlungs-Belege sammeln: Zu viel gezahlte Beträge werden rückerstattet.