OLG Schleswig-Holstein: Keine Social-Media-Sperre ohne vorherige Nutzeranhörung
User haben laut einem Urteil Anspruch auf Unterlassung einer Kontoblockade bei sozialen Netzwerken, wenn sie vorher keine Gelegenheit hatten, sich zu äußern.
@heiseonline
In anderen Worten, eine Hausordnung hat niedrigeren Dienstgrad als es paar andere Dinge tun, wie z.B. GG Art 5.
In meiner Sicht, in Analogie zu Kneipe, als Kneipier mag man mal zur Ordnung aufrufen. Aber wenn Strafbestand zwischen zwei Gästen vorliegt, dann ist sowas Thema für Polizei und Gerichte. Als Kneipier/Admin ist man bei sowas außenvor.
Ich rede darüber in paar vorherigen Toots, im Kontext von Mastodon, und Usern / Personen, welche Account machen, dann posten, usw.